Aufbewahrungsfristen
Gesetzliche Aufbewahrungsfrist
Als Privatperson sind Sie nur in zwei Fällen gesetzlich verpflichtet, Unterlagen für einen bestimmten Zeitraum aufzubewahren:
- Wenn Sie als Mieter oder Eigentümer Handwerker beauftragen: Rechnungen für zwei Jahre.
- Wenn Sie ein Einkommen von mehr als 500.000 Euro im Jahr erzielen: Steuerrelevante Belege und Aufzeichnungen für sechs Jahre.
Versicherungsunterlagen
| Private Lebens- und Rentenversicherungen | Lebenslang |
| Betriebliche Altersvorsorge | Lebenslang |
| Andere Versicherungsverträge | Für die Dauer der Laufzeit + mind. 3 Jahre |
Gesetzliche Rente, Sozialversicherungen und Gehaltsabrechnungen
| Unterlagen zur gesetzlichen Renten- und anderen Sozialversicherungen | Lebenslang |
| Unterlagen zur Krankenversicherung | Lebenslang |
| Meldung zur Sozialversicherung | Lebenslang |
| Sozialversicherungsausweis | Lebenslang |
| Lohn- und Gehaltsabrechnungen | Mindestens bis zum Renteneintritt |
Finanz- und Bankunterlagen
| Kontoauszüge und Bankunterlagen | 3 Jahre |
| Kreditunterlagen | 30 Jahre |
| Handwerkerrechnungen bei Vermietung (Pflicht!) | 6 Jahre |
| Private Handwerkerrechnungen (Pflicht!) | 2 Jahre |
| Rechnungen, Kaufverträge, Quittungen | 2–3 Jahre |
| Garantieunterlagen | Bis Ablauf der Garantie |
| Mahnbescheide, Gerichtsunterlagen | 30 Jahre |
| Dokumente zu Immobilienkäufen (Kaufvertrag, Grundbuchauszüge) | Lebenslang |
| Mietunterlagen (Mietverträge, Kautionsbescheinigungen, Übergabeprotokolle) | 3 Jahre nach Ablauf |
| Geschäftsunterlagen (für Gewerbetreibende) | 6–10 Jahre |
| Unterlagen zu Kapitalanlagen (Aktien, Wertpapiere, Sparbücher) | 10 Jahre |
Steuerunterlagen
| Steuerbescheide | 10 Jahre |
| Lohnsteuerbescheinigung | 1 Jahr nach Erhalt des Steuerbescheids |
| Steuerlich relevante Belege | Bis zum Erhalt des Steuerbescheids |
| Steuerunterlagen bei Einkünften über 500.000 € (Pflicht!) | 6 Jahre |
Persönliche Dokumente
| Ausweisdokumente (Personalausweis, Reisepass) | Lebenslang |
| Geburtsurkunde | Lebenslang |
| Taufschein | Lebenslang |
| Heiratsurkunde | Lebenslang |
| Scheidungsbeschluss | Lebenslang |
| Zeugnisse (Schul-, Ausbildungs-, Abschlusszeugnisse) | Lebenslang |
| Testament | Lebenslang |
| Erbschein | Lebenslang |
| Sterbeurkunde (auch von Angehörigen) | Lebenslang |
| Kirchenaustrittsbescheinigungen | Lebenslang |
Die Frist beginnt in der Regel am Ende des Kalenderjahres, in dem das Dokument erstellt wurde. Haben Sie eine Rechnung mit Datum 10.05.2025, beginnt die Aufbewahrungsfrist zum 31.12.2025.